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  Rechtliches

Rechtliches zum Tattoo und dem Tätowieren


Rechtliches zum Tätowieren

Ab welchem Alter darf man tätowiert werden?

Neue Verordnung Bundesgesetzblatt
(Jahrgang 2003, ausgegeben am 14. Februar 2003)

Verordnung 141: Ausübungsregeln für das Piercen und Tätowieren durch Kosmetik
(Schönheitspflege)- Gewerbetreibende:
§2.(1) Das Piercen und Tätowieren bedürfen der rechtswirksamen schriflichen
Einwilligung der zu piercenden oder der zu tätowierenden Person. Das Piercen von
Minderjährigen bedarf zusätzlich der rechtswirksamen schriftlichen Einwilligung
der mit der Pflege und Erziehung des Minderjährigen betrauten Person.
Handelt es sich bei der zu piercenden Person um einen mündigen Minderjährigen,
entfällt die Einwilligungspflicht, wenn zu erwarten ist, dass die gepiercte Stelle innhalb
von 24 Tagen heilt Das Tätowieren von minderjährigen Personen ist verboten.

Von Tätowierungen auszuschliessen sind:

Hepatitis A, B oder C Erkrankte
Kunden mit fieberhafte Erkrankung
Geschlechtskranke
Kunden, die unter Epilepsie leiden
HIV-Infizierte
Bluter
Kunden mit Kreislaufstörungen
Schwangere
Personen, die an Diabetes Mellitus erkrankten
Alkoholisierte oder unter drogenstehende Kunden
Bei Allergien ist eine vorherige Abklärung mit dem Tätowierer erforderlich!


 
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